Besondere Nutzungsbedingungen für die Teilnahme am Schwarzen Brett

Das Schwarze Brett ist Bestandteil der Ortsgemeinde Schönbach. Der Service bietet Nutzerinnen und Nutzern sowie Unternehmen die Möglichkeit, Kleinanzeigen zu inserieren.

§1 Geltungsbereich

Diese besonderen Nutzungsbedingungen gelten für die Teilnahme am Schwarzen Brett im Rahmen der Ortsgemeinde Schönbach (https://www.schoenbach-eifel.de/). Die allgemeinen Nutzungsbedingungen von www.schoenbach-eifel.de bleiben von den vorliegenden besonderen Nutzungsbedingungen unberührt, soweit die besonderen Nutzungsbedingungen keinerlei abweichende Regelungen enthalten.

§2 Teilnahme

  1. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Schwarzen Brett. Die aktive Teilnahme am Schwarzen Brett kann in keiner Form eingeklagt, verlangt oder anderweitig erzwungen werden. Die Ortsgemeinde Schönbach behält sich das Recht vor, auch ohne Angabe näherer Gründe Nutzerinnen/Nutzern die aktive Teilnahme an dem Schwarzen Brett temporär oder permanent zu verwehren. Vorstehendes gilt nicht für die Teilnahme an kostenpflichtigen Diensten.
  2. Die aktive Teilnahme am Schwarzen Brett ist nur nach Angabe einer dauerhaft gültigen E-Mail-Adresse und des vollen Namens möglich. Die Nutzerin/der Nutzer zeigt damit, dass sie/er die Verantwortung für ihre/seine Beiträge übernimmt. Die Nutzung einer temporär gültigen E-Mail-Adresse ist untersagt. Inserate ohne gültige E-Mail-Adresse werden kommentarlos gelöscht.
  3. Jede Nutzerin/jeder Nutzer darf nur einen Benutzer-Account haben. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine entsprechende Weitergabe an Dritte führt zur Sperrung aller beteiligten Accounts.
  4. Wird eine Nutzerin/ein Nutzer gesperrt, so kann sie/er sich jederzeit per E-Mail an schwarzes-brett@schoenbach-eifel.de wenden. Eine Erörterung der Sachlage im Forum oder auf dem Schwarzen Brett ist nicht gestattet.

§3 Gewerbliche Anbieterinnen/Anbieter

 

§4 Inserate

 

§5 Haftung für Inhalte

 

§6 Gewährleistung / Verfügbarkeit

 

§7 Urheberrechte, Rechte Dritter