1. Beratung und Beschlussfassung des Forstwirtschaftsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2023: Der Revierleiter Herr Fell erläuterte das vergangene Forstwirtschaftsjahr 2022: relativ starker Käferholzbefall mit entsprechend hohem Holzanfall; derzeit und voraussichtlich auch im nächsten Jahr kein Frischholzeinschlag, verstärkte Trockenschäden auch bei der Buche festzustellen. In 2022 bei altem Hiebssatz von 390 fm fielen jedoch rd. 590 fm Käferholz an. Bis dato Stand Überschuss von rd. 11.000 € zzgl. des noch zu vereinnahmenden Holzes. Aufforstungen erfolgten wegen fehlender Pflanzenmengen keine, die dann mit der aufkommenden Naturverjüngung beigemischt wird. Abschließend ging Herr Fell noch auf das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ ein. Sowohl der Jagdvorstand als auch der Gemeinderat stimmten dem Forstwirtschaftsplan 2023 zu, der demnächst genauer veröffentlicht wird.
  2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023: Erläuterung des Haushaltsplanes durch Herrn Krämer von der VGV Daun insbesondere zu Erhöhung von 3 Steuerarten der Grundsteuer A und B sowie bei der Gewerbesteuer. Die Anhebung der Nivellierungssätze des Landes zwingt die Gemeinden dazu, ihre Hebesätze anzupassen, wenn sie dadurch nicht Verluste machen wollen/dürfen (Kommunalaufsicht). Entsprechend wurden folgende neue Hebesätze zur Abstimmung vorgeschlagen: Grundsteuer-A-Satz: 345 %, Grundsteuer-B -Satz auf 510 %, Gewerbesteuer von 380 auf 395 %

Dem stimmte der Rat mehrheitlich zu, ebenso dem erläuterten Haushaltsplan 2023. Näheres dazu folgt.

  1. Mehrjahresverträge mit Forstdienstleistern im Forstamt Daun – Preisanpassung über Preisgleitklausel: Der Rat beschloss nach Beratung, die Anwendung der Preisgleitklausel für Rechnungen der im Kommunalwald tätigen Forstdienstleister im Bereich motormanueller Holzernte/Holzrückarbeiten aus dem Rahmenvertrag des Forstamtes Daun von Herbst 2019 zu übernehmen, sofern der Unternehmer eine entsprechenden Antrag stellt und er die Vorgaben für die Anwendung der Regelung erfüllt. Der 5%ige Inflationszuschlag wird, sofern die Preisgleitklausel bei einer Rechnung zur Anwendung kommt, nicht gewährt.
  2. Beratung und Beschlussfassung zur Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts: Um die beschlossene Energiewende zu erreichen, sollen sich die Kommunen in deutlich stärkerem Maße im Bereich Energieversorgung – Photovoltaik/Windkraft – engagieren. Es geht dabei auch um regionale Wertschöpfung. Die gesamte Region soll nicht nur durch Pachteinnahmen, sondern auch durch den eigenen Betrieb von Anlagen oder durch Beteiligung an Anlagen Gewinne erzielen. Die zu gründende Anstalt öffentlichen Rechts dient dabei auch dem Zweck, Einnahmen solidarisch zu verteilen. Zur Wahrung und Sicherung der kommunalen Interessen im Rahmen der Energieversorgung beschloss der Ortsgemeinderat Schönbach folgendes:
  3. Die Ortsgemeinde Schönbach überträgt die Aufgabe der Energieversorgung – insbesondere Gewinnung aus erneuerbaren Energien – auf die Anstalt des öffentlichen Rechtes.
  4. Der Satzung für die gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts wird zugestimmt.
  5. Der Vereinbarung über die Gründung einer gemeinsamen Anstalt des öffentlichen Rechtes wird zugestimmt.
  6. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.
  7. Der Rat beschloss die Entgegennahme einer Spende von 500 € für die Heimatpflege.
  8. Ein vorläufiger Terminplan für 2023 wurde erstellt: siehe örtlichen Aushang und Homepage.
  9. Informationen des Ortsbürgermeisters/ 1. Beigeordneten:
  • Förderantrag „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für 2023 gestellt. Im Dezember war Schönbach nicht dabei.
  • Eine Mitteilung zur Nutzung des neuen Mehrgenerationenraumes wurde veröffentlicht
  • Eifelrallye: Es erfolgen noch Sitzungen zur vereinsmäßigen Umsetzung
  • Termin nächste Gemeinderatsitzung: 07.02.2023, 19.00 Uhr

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