1. Gigabitausbau in der Verbandsgemeinde Daun

Nach Beratung beschloss der Rat folgendes bezogen auf 6 Adressen:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Schönbach begrüßt das Vorhaben des Landkreises, den geförderten Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis Vulkaneifel zu ertüchtigen und überträgt der Verbandsgemeinde Daun mit deren Zustimmung zeitlich befristet die Aufgabe der „Breitbandversorgung“ im Rahmen des Projekts „Gigabitausbau mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis Vulkaneifel“. Die Ortsgemeinde Schönbach erklärt sich damit einverstanden, dass Einzelheitern des geförderten Gigabitausbaus mit Glasfaseranschlüssen FttB/H im Landkreis Vulkaneifel in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Vulkaneifel und der Verbandsgemeinde Daun geregelt wird. Der Ausbauumfang im eigenwirtschaftlichen wie dem geförderten Glasfaserausbau ist mit der Ortsgemeinde abzustimmen. Die nicht durch Fördermittel gedeckten gemarkungsbezogenen Kosten einschließlich der anteiligen Berater- und Gutachterkosten trägt die Ortsgemeinde Schönbach.

  1. Beitragssatzung Feld- und Waldwege

Aufgrund zwischenzeitlicher Rechtsprechung ist die derzeitige Beitragssatzung vom 03.12.1996 unwirksam geworden und durch eine rechtswirksame Satzung zu ersetzen. Hierzu hat die Verwaltung auf Basis des Satzungsmusters des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz den vorliegenden Satzungsentwurf erarbeitet. Insbesondere ist ein Gemeindeanteil festzusetzen, der dem Verkehr, der nicht dem Beitragsschuldnern zuzurechnen ist, Rechnung trägt.

Nach Rechtsprechung ist bei der Festlegung eines Gemeindeanteils nicht isoliert auf einen einzelnen Weg und die Ausbaukosten für diesen abzustellen, sondern auf die gesamte Einrichtung (Wegenetz). Eine anderswertige Nutzung spielt hierbei nur insoweit eine Rolle, als sie nicht unerheblich ist und einen spezifischen Unterhaltungsbedarf auslöst, was aber auf Fußgänger- und den Radfahrverkehr oder Nutzungen wie das Reiten im Allgemeinen nicht zutrifft.

Hieraufhin beschließt der Ortsgemeinderat den vorliegenden Entwurf als Satzung. Der Gemeindeanteil wird auf 2,0 Prozent festgesetzt. Aufgrund rechtstheoretisch möglicher Beitragsansprüche soll die Satzung rückwirkend zum 31.12.2019 in Kraft treten. Die beschlossene Satzung wird als Anlage zur Niederschrift genommen.

  1. Gebührenordnung Gemeindehaus

Der vorgelegte Entwurf wurde nochmals überarbeitet. Der Beschluss erfolgt demnächst.

  1. Der Entgegennahme einer Sachspende von über 100 € für einen Kühlschrank im Mehrgenerationenraum wurde zugestimmt.
  2. Aufforstungsmöglichkeiten im Gemeindewald

Der Revierförster unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Wiederaufforstung in einzelnen Parzellen. Es sollte in jedem Fall die Prüfung von Fördermöglichkeiten für Laubholz- oder Mischkulturen vorgenommen werden. Dazu steht der Bescheid zum Klimaangepassten Waldmanagement noch aus, der in jedem Fall abzuwarten ist.

  1. Neues aus den AG´s

Spielplatz: Kontrolle erfolgt im Juni durch die Firma PädaConsult

  1. Informationen des Ortsbürgermeisters
  • Informationsschreiben des Ministeriums: Partnerschaft zur Entschuldung der

Kommunen in Rh.-Pf. (PEK)

–   Haushaltsplan 2023 von Kommunalaufsicht genehmigt

  • Reinigungs- und Bodenarbeiten im Bürgerhaus erledigt
  • Vermessung Schutzhütte durch Vermessungsamt erfolgt
  • Personalkostenabrechnung 2022 liegt vor
  • Ein Geschwindigkeitsmessgerät kann im Juni bei der VG ausgeliehen werden
  1. Sonstiges

Termin nächste Sitzung: 28.06.2023

Ortsbürgermeister Martin Knüvener

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